Mit Wirkung zum 01.01.2013 hat der Gesetzgeber die Minijob-Regeln neu gestaltet.
Die Entgeltgrenze steigt bei den Mini-Jobs von 400 Eur auf 450 Eur im Monat. Die Gleitzone beginnt nun bei 450,01 Eur und endet bei einem Bezug von 850 Eur.
Änderungen im Mini- und Midijob Bereich ab 01.01.2013
